Allgemeine Geschäftsbedingungen

RUHRFORM

– innovative Leuchten und Lichtsysteme –

Lüdinghauser Str. 68, D-59394 Nordkirchen
Umsatzsteuer-ID-Nummer: 333 / 5121 / 0186 FA Lüdinghausen
Inhaber: Peter Schmitz
Telefon: +49 (0) 25 96 – 93 94 33
Telefax: +49 (0) 25 96 – 93 94 35
eMail – Adresse: admin@ruhrform.com

Der Missbrauch vorgenannter, gesetzlich vorgeschriebener Angaben wird als unzulässiger Eingriff in den geschäftlichen Betrieb (§ 823 Abs. 1 BGB) geahndet.

  1.  Definitionen
    • Sie, der Kunde: Jeder, der Produkte von RUHRFORM erwirbto    Verbraucher: Jede juristische oder natürliche Person, die Produkte von RUHRFORM zu einem Zweck erwirbt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (B2C / Business-to-Consumer)
    • Handelspartner: Jede juristische oder natürliche Person, die Produkte von RUHRFORM zu einem Zweck erwirbt, der ihrer gewerblichen oder ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (B2B / Business-to-Business)
    • Ich, RUHRFORM: – innovative Leuchten und Lichtsysteme -, Luedinghauser Str. 68, D-59394 Nordkirchen, sowie unsere Servicepartner
    • Auftragsbestätigung: Von RUHRFORM übermittelte Bestätigung der von Ihnen bestellten, im einzelnen spezifizierten Produkte
    • Preis: In Angebot und Auftragsbestätigung genannter Preis
    • Produkte: In Angebot und Auftragsbestätigung aufgeführte Produkte (auch Drittprodukte und Serviceangebote)
    • Drittprodukte: In Angebot und Auftragsbestätigung aufgeführte Produkte, die weder mit der Marke „RUHRFORM“ gekennzeichnet noch von RUHRFORM hergestellt worden sind
    • Serviceangebote: In Angebot und Auftragsbestätigung aufgeführte Serviceleistungen, wie in den RUHRFORM Servicebeschreibungen näher beschrieben
    • Integrationsprodukte: Drittprodukte (Hardware oder Software), die auf Wunsch des Kunden im Rahmen von Wunschkonfigurationen in RUHRFORM- Produkte integriert werden sollen (BTO / Built-to-Order)
    • Servicepartner: RUHRFORM oder die durch sie beauftragten Serviceunternehmen
    • Software: Betriebs- / Anwendungs- oder Treibersoftware
  2. Anwendungsbereich
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf- und/oder Servicevertrag) zwischen RUHRFORM und Ihnen sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie die Geltung dieser Bedingungen an. RUHRFORM ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
  3. Angebote / Vertragsschluss / ProduktänderungenUnsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 30 Tagen (10 Tagen für Drittprodukte) gültig. Aufträge können Sie schriftlich, per Internet, per Telefon oder Telefax erteilen. Nach Erhalt Ihres Auftrages senden wir Ihnen eine schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung zu. Bitte prüfen Sie diese aufmerksam und teilen Sie uns unverzüglich etwaige Abweichungen zu Ihrer Bestellung mit. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die Bestimmungen der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen werden. RUHRFORM behält sich vor, Produkte (inklusive Drittprodukte) jederzeit zu ändern, soweit die geänderten Produkte keine geringere Funktionalität und / oder geringere Leistung aufweisen. Sollte ein Produkt endgültig nicht mehr verfügbar sein, weil seine Herstellung eingestellt wurde oder weil rechtliche Vorschriften einen weiteren Vertrieb dieses Produktes unmöglich machen, hat RUHRFORM das außerordentliche Recht, die versprochene Leistung nicht zu erbringen.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    Angegebene Produktpreise beinhalten keine Versand-, Versicherungs- und Installationskosten; diese Kosten werden gesondert berechnet und betragen mindestens 7,00 EUR. RUHRFORM behält sich vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.Alle von RUHRFORM publizierten und für jedermann zugänglichen Produktpreise beinhalten die für das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gültige Mehrwertsteuer. Eventuelle Steuern und / oder Zölle, die für den Export von Produkten in Länder außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland anfallen sind nicht im Produktpreis enthalten; diese Kosten werden gesondert berechnet.Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. Zahlung per Bar-Nachnahme oder Zahlung mittels PAYBOX) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. RUHRFORM behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und /oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Ersatz der weiteren, uns infolge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen.
  5. Lieferung / Eigentumsvorbehalt
    Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. RUHRFORM ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs haben Sie alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf Sie über. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Gesetzgebers, so gelten ergänzend die folgenden Vorschriften: Sie dürfen die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, treten jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen Ihre Abnehmer in voller Höhe zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Sie werden uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinweisen. Sind Sie mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellen Sie Ihre Zahlungen ein oder ist über Ihr Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann dürfen Sie nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Ihre Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und sind berechtigt Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen, sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.
  6. Untersuchung, Rücksendung von Produkten
    Verbraucher und Handelspartner sind verpflichtet, bei Annahme den Zustand der Lieferung zu untersuchen und eventuelle Transportschäden unverzüglich dem Spediteur anzuzeigen und diese Anzeige auch durch den Spediteur bestätigen zu lassen. Sollte die Versandverpackung keine Schäden aufweisen, jedoch trotzdem eine Beschädigung des Inhaltes bereits erkennbar sein (Auslauf von Flüssigkeiten / Geräusche die auf Glasbruch schließen lassen) empfehlen wir die Annahme der Lieferung zu verweigern. Sollten Sie eine Beschädigung des Inhaltes erst erkennen, nachdem Sie die Lieferung angenommen und die Versandverpackung geöffnet haben, müssen Sie RUHRFORM unverzüglich davon in Kenntnis setzen. RUHRFORM entscheidet im Einzelfall, wie mit der beschädigten Ware zu verfahren ist. Bewahren Sie in jedem Falle die Original-Verpackung auf!Schicken Sie niemals Ware ohne schriftliche Aufforderung durch RUHRFORM unfrei an RUHRFORM zurück!Im Falle einer Waren-Rücksendung nennt RUHRFORM die Anschrift des zuständigen Service-Centers und eine Bearbeitungsnummer, die AUSSEN auf der Versandverpackung gut lesbar anzubringen ist!Aus organisatorischen Gründen werden Rücksendungen ohne Bearbeitungsnummer oder Sendungen an eine andere Adresse als die des für Sie zuständigen Service-Centers nicht angenommen.Kosten für die Rücksendung von Produkten, die als Brief oder Paket versandt werden können, trägt der Kunde und erhält (soweit berechtigte Ansprüche bestehen) diese erstattet. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: wurde eine Lieferung per Einschreiben zugestellt, so hat auch die Rücksendung per Einschreiben zu erfolgen, wurde eine Lieferung im versicherten Paket zugestellt, so hat auch die Rücksendung im versicherten Paket zu erfolgen. Bei Gütern, die nicht auf den vorgenannten Versandwegen an RUHRFORM zurück gesendet werden können (Sperrgut / Übergewicht), reicht es für Verbraucher aus, das Rücknahmeverlangen gegenüber RUHRFORM unverzüglich schriftlich auszusprechen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zu sendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn der Kaufpreis noch gar nicht oder nicht vollständig bezahlt wurde. Handelspartner beauftragen wie bisher ihren Spediteur auf eigene Kosten mit der Rücksendung.Im Falle, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht, setzen Sie RUHRFORM unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis. RUHRFORM entscheidet, wie Sie umgehend in den Besitz der richtigen Ware kommen und wie mit der Falschlieferung zu verfahren ist. Bei Falschlieferung gehen die Kosten für den Versand oder die Abholung und die Ersatzlieferung grundsätzlich zu Lasten von RUHRFORM.
  7. Gewährleistung
    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung für von RUHRFORM gelieferte Produkte und Ersatzteile mit den nachfolgenden Einschränkungen:Im Falle von Mängeln eines Produktes oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist RUHRFORM nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstands oder Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum berechtigt. Hierzu sind wir zur Untersuchung der Produkte nach unserer Wahl in Ihren oder unseren Räumlichkeiten berechtigt. Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, sind Sie berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) zu verlangen. Im Falle der Nachbesserung / Ersatzlieferung erwirbt RUHRFORM mit dem Ausbau / Austausch Eigentum an den ausgebauten / ausgetauschten Komponenten / Geräten. RUHRFORM leistet insbesondere nicht Gewähr für:
    • Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch Sie oder einen von Ihnen beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch Sie oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten, sowie für Mängel, die auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind;
    • die Eignung der Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck;
    • Integrationsprodukte (vgl. Ziffer 9.);
    • Leistungen, die Ihren Vorgaben entsprechend erbracht wurden;
    • die Standzeit (Lebensdauer) von Leuchtmitteln. Im Rahmen der Produktion seiner Produkte sowie zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verwendet RUHRFORM Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Soweit Drittprodukte während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wenden Sie sich bitte vorrangig an deren Hersteller, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich unserer Gewährleistung entsprechend.
  8. Service
    Serviceleistungen (d.h. Instandsetzungsleistungen) werden durch RUHRFORM oder von RUHRFORM beauftragte Servicepartner erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort) variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile / Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produkts und der Betriebssicherheit nicht unbedingt erforderlich sind, (z.B. Gehäuseteile, kosmetische Teile, Rahmenteile). Serviceleistungen können auch telefonisch oder über Internet erbracht werden. Soweit vereinbart, können Serviceleistungen neben Instandsetzungsleistungen Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen. Im Falle des Austauschs von Komponenten erwirbt RUHRFORM mit dem Ausbau / Austausch Eigentum an den ausgebauten / ausgetauschten Komponenten/Geräten. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgenden Leistungen nicht von RUHRFORM- Serviceleistungen umfasst: Fälle, in denen gemäß den vorstehenden Vorschriften von Ziffer 7. Gewährleistungsleistungen ausgeschlossen sind; Konfigurationsarbeiten; Standortwechsel von Produkten; vorbeugende Wartung (Instandhaltung); Ersatz von Verbrauchsmaterialien; Ersatz von Disketten; Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind; Arbeiten am gebäudetechnischen Umfeld des Kunden; Software- und /oder Datenübernahme; Beseitigung von Kundenviren. Für Drittprodukte gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen der jeweiligen Hersteller
  9. Built-To-Order (BTO)
    Erforderliche Integrationsprodukte werden Sie RUHRFORM rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Verfügung stellen oder RUHRFORM beauftragen, diese in Ihrem Auftrag zu erwerben. RUHRFORM wird Integrationsprodukte darauf prüfen, ob sie in die RUHRFORM- Produkte integriert werden können und im bejahenden Fall eine BTO- Konfiguration herstellen. Soweit BTO- Konfigurationen technisch nicht herstellbar sind, wird RUHRFORM von seiner weiteren Leistungsverpflichtung frei. 
  10. Haftung
    Wir haften unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Soweit vertragswesentliche Pflichten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt werden oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist unsere Haftung für eingetretene Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf einen Betrag von EUR 500.000,– pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt. Eine Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen Ihrerseits hätte verhindert werden können, wie beispielsweise durch Vornahme einer ordnungsgemäßen Datensicherung oder Installation einer Brandmeldeanlage. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn).Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
  11. Immaterialgüterrechte, Freistellung
    RUHRFORM wird Sie von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines Immaterialgüterrechts Dritter freistellen, sofern Sie uns von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt haben und uns alle erforderlichen rechtlichen Abwehrmaßnahmen (dies beinhaltet z.B. die Prozessführung inklusive des Abschlusses von Vergleichen) ermöglichen. Sie werden RUHRFORM hierbei soweit möglich unterstützen. Verletzende Produkte wird RUHRFORM entweder abändern oder durch nicht verletzende Produkte austauschen oder Ihnen den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgeltes erstatten.Sie stellen RUHRFORM und / oder deren Produktionsstätte von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen RUHRFORM und / oder deren Produktionsstätte insoweit geltend machen, dass RUHRFORM im Rahmen von BTO- Konfiguration gemäß Ihren Anweisungen Integrationsprodukte oder Immaterialgüterrechte in seine Produkte integriert hat.
  12. Software
    Für von RUHRFORM mitgelieferte, nicht von RUHRFORM selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Sie erklären ausdrücklich, diese anzuerkennen. 
  13. Export
    Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in welche die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Sie verpflichten sich, diese Bestimmungen zu beachten.Gemäß den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer oder in definierte Länder oder an Nutzer geliefert oder lizenziert werden, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder Völkermord verwickelt sind. Ihnen ist bekannt, dass die Exportkontrollvorschriften abhängig von den erworbenen Waren unterschiedliche Beschränkungen vorsehen und regelmäßig geändert werden und Sie erklären, vor jedem Export oder Re-Export der Produkte die jeweils aktuellen Vorschriften zu konsultieren und einzuhalten.
  14. Höhere Gewalt
    RUHRFORM hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen) und vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 
  15. Geheimhaltung
    Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. 
  16. Kündigung
    Wir sind zur Beendigung der vertraglichen Beziehung berechtigt, soweit Sie sich ungeachtet eines Fristsetzungsverlangens mit Ablehnungsandrohung mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung um mehr als 2 Wochen in Verzug befinden oder wenn Sie Exportbestimmungen verletzt haben. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei.
  17. Ihre Obliegenheiten als Kunde
    Die folgenden Gesichtspunkte liegen in Ihrem Verantwortungsbereich: 
    • Wahl des Produkts und dessen Eignung für den durch Sie beabsichtigten bestimmten Verwendungszwecko    Ihre Kommunikationskosten mit RUHRFORM (Telefon- / Telefax- / Kosten für den Internetzugang)o    Hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Das Angebot von RUHRFORM richtet sich ausschließlich an geschäftsfähige, volljährige Personen, die der deutschen Sprache mächtig sind. Derzeit steht für einen Vertragsschluss nur die Sprache DEUTSCH zur Verfügung.
    • BTO- Spezifikationen und Anweisungen
    • BTO- Integrationsprodukte, deren Eigenschaften, Lizenzen
    • In Ihrem Auftrag besorgte, aber nicht zur Herstellung einer BTO- Konfiguration verwandte IntegrationsprodukteDarüber hinaus erklären Sie Sich bereit, uns alle zu unserer Leistungs-Erbringung erforderlichen Informationen zu erteilen, uns Zugang zu den Produkten zu gewähren, sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Gewährleistungs- oder Serviceleistungen werden Sie alle nicht von RUHRFORM eingebauten Komponenten, Produkte etc. entfernen, sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen erstellen.
  18. Datenschutz
    Ihre Daten unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. RUHRFORM wird bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundes-Datenschutzgesetzes und aller anderen anwendbaren Gesetze beachten.RUHRFORM wird Ihre Daten niemals an Dritte weitergeben, vermieten oder verkaufen. Sie haben das Recht jederzeit darüber Auskunft zu verlangen, welche Ihrer Daten bei RUHRFORM gespeichert sind.
  19.  Verbraucherschutzrechte
    Gesetzliche Verbraucherschutzrechte werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt, insbesondere Ihre Rechte gemäß den Bestimmungen des ehemaligen Fernabsatzgesetzes, bzw. Ihre Rechte gemäß den aktuellen Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), namentlich die Ausführungen in den §§ 312 (Informationspflicht), 355 (Widerrufsrecht) und 356 (Rückgaberecht).Gemäß §355 BGB hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Der Verbraucher ist an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber RUHRFORM zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Annahme der Auftragsbestätigung / Rechnung, nachdem der Verbraucher über seine Rechte als Kunde aufgeklärt wurde und die Bestellung durch Eingabe seines Vor- und Nachnamens digital bestätigt hat. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.Gemäß §356 BGB hat der Verbraucher ein Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket oder Einschreibebrief versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Annahme der Auftragsbestätigung / Rechnung, nachdem der Verbraucher über seine Rechte als Kunde aufgeklärt wurde und die Bestellung durch Eingabe seines Vor- und Nachnamens digital bestätigt hat. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Haben Sie als Verbraucher Ihr Recht in Anspruch genommen, innerhalb der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware, diese auch zu benutzen und zu testen, steht RUHRFORM gemäß §357 III BGB das Recht zu, von Ihnen Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu verlangen. Zu einer Verschlechterung der Sache zählen insbesondere der Verlust oder die Beschädigung der Verkaufsverpackung, das Aufbrechen oder Entfernen von Herstellersiegeln und jegliche Modifikation des Produktes, die nicht bestimmungsgemäß ist.
  20.  Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Soweit der Vertragpartner Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen Miesbach (für amtgerichtliche Streitigkeiten) bzw. Traunstein (für landgerichtliche Streitigkeiten).
  21. Verschiedenes
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Vielmehr finden statt dessen die Bestimmungen Anwendung, die der Gesetzgeber für diesen Fall vorgesehen hat. RUHRFORM ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung ohne Zustimmung durch RUHRFORM abzutreten.Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zu versenden.Weitere Informationen zu RUHRFORM finden Sie im Internet unter http://www.ruhrform.com

Stand: April 2007     gez. Peter Schmitz